Der Brexit wirft seine Schatten voraus – gleich ob es einen „harten“ oder „weichen“ Brexit geben wird. Weicher Brexit heißt eine Übergangszeit mit Zugang zum EU-Binnenmarkt und Freizügigkeit für Menschen aus der EU, harter Brexit ein Austritt in März 2019 (oder nach einer gewissen Verlängerungsfrist) ohne jegliche Vereinbarung. Die derzeitige britische Regierung oszilliert zwischen beiden Extremen, hat ihren eigenen Kurs noch nicht definitiv festgelegt und befindet sich zum Teil unter heftiger Kritik auch aus der britischen Wirtschaft. Was bedeutet der Brexit für EWIV, die ihren Sitz außerhalb Großbritanniens haben, aber auch ein oder mehrere Mitglieder im Vereinigten Königreich?
Es gibt hierbei folgende Möglichkeiten:
- Entweder eine EWIV mit Sitz außerhalb Großbritanniens hat ein Mitglied, z.B. eine britische Limited (Ltd.), die ein „reales“ Mitglied ist, d.h. es macht mit, wird evtl. von einem Briten gehalten und die Vorgänge zwischen EWIV und der Ltd. können nachgewiesen werden. In diesem Fall kann man abwarten, was passiert – die britische Seite weiß wohl selbst noch nicht definitiv, was sie vorschlagen oder worauf sie sich einlassen will. Hier muss man einfach schnell reagieren, und es wird empfohlen, das britische Mitglied frühzeitig darauf anzusprechen. Dieses könnte z.B. ohne weiteres eine Filiale in Irland eröffnen und von dort aus Mitglied der EWIV werden. Es ist keineswegs klar, ob es nach einem potenziellen Austritt am 19. März 2019 eine Übergangsfrist für britische EWIV-Mitglieder geben wird oder nicht, d.h. man muss diese Frage von zwei Seiten beleuchten. Einmal seitens der britischen Regierung, die evtl. verbieten bzw. juristisch unmöglich machen könnte, dass ein britisches Unternehmen Mitglied einer EWIV ist, die nicht in UK sitzt. Dies ist zwar kaum denkbar, aber derzeit nicht unmöglich. In diesem Fall sollte man seine Entscheidungen auf Jahresende 2018 verschieben. Zum zweiten könnte dann eine Übergangsfrist seitens der EU eintreten, gegen die es keine Gründe gibt, und es ist anzunehmen, dass die EU – wenn sie es nicht vergisst – dies großzügig behandelt. Dies ist dann von besonderer Bedeutung, wenn eine EWIV z. B. aus einem deutschen und einem britischen Mitglied besteht. Wenn das britische Mitglied „ausfallen“ würde, würde die EWIV nur aus einem Mitglied bestehen und müsste von Amts wegen durch das Registergericht geschlossen werden. Also ein weiterer Grund, um dieses Datum 19.3.2019 ins Leere laufen zu lassen.
- Wenn eine EWIV unter deutscher oder kontinental-europäischer bzw. irischer Beteiligung ihren Sitz in UK hat, ist der Weggang von UK in ein anderes EU-Mitgliedsland kein Problem, wenn z. B. eines der Mitglieder die EWIV beherbergen will. Es muss dies nur einstimmig zwischen den Mitgliedern beschlossen werden.
- Am problematischsten ist die „Platzhalter-Funktion“, d.h. eine britische Ltd. (zum Beispiel), die nur pro forma eine selbständige Firma darstellt und meist vom Betreiber der EWIV gegründet wurde. Vor so etwas wird zwar immer schon gewarnt, zumindest für die Dauer von über die ersten zwei Jahre, aber es gibt sie nach wie vor. Hier gibt es keinen britischen Manager, der diese Firma betreibt. Hier muss der zumeist deutsche EWIV-Betreiber (dieses Phänomen wird fast ausschließlich in Deutschland betrieben) genau achten, was gegen Jahresende 2018 für Konstellation für den Brexit herrscht, und er muss daraufhin entsprechend reagieren. Wenn eine britische Ltd. in ein anderes EU-Land gegen soll, geht dies nicht ohne Weiteres, sondern die Ltd. muss aufgelöst und in dem anderen Land erneut gegründet werden. Dies kann einige Euro mehr Kosten verursachen als die Gründung einer Ltd. – ein ausgezeichneter Grund also für die EWIV, entsprechende Rücklagen für die Verlagerung des britischen Unternehmens zu bilden, z. B. schon in 2015 (wenn der Jahresabschluss noch nicht eingereicht ist), in 2016 (dto.) oder 2017.
- Dennoch gibt es noch einige Unverzagte, die entweder neue EWIV in UK gründen oder Mitglieder von dort in kontinental-europäische EWIV einbinden. Alle diese Organisationen dürften jedoch die Situation genau beobachten. Es gibt eine klare Mehrzahl der „realen“ britischen EWIV-Mitglieder, die den Brexit für einen gigantischen Schwachsinn halten, aber es gibt ja die „große Mehrheit“ von 37% der Briten, die ihn wollten… In jedem Fall sollte man intern besprechen, wie reagiert werden könnte. Insoweit stehen in zahlreichen EWIV gewichtige strategische Entscheidungen bevor.
- Es gibt zumindest zur Zeit noch die theoretische Möglichkeit, dass der Brexit überhaut nicht kommt. Allerdings setzt dies einen Regierungswechsel und eine Artikulation der öffentlichen Meinung voraus; obwohl dies alles möglich erscheint, kann man darauf keine Wette abschließen, um eine britische Sitte zu erwähnen. Falls der Brexit zurückgenommen würde, erübrigen sich auch alle anderen strategischen Entscheidungen.
Wir werden rechtzeitig wieder zu diesem Thema berichten und eventuell Empfehlungen vorschlagen.
Hans-Jürgen Zahorka