Zwei Jahre EWIV-Blog: Ein schönes Echo

Seit genau zwei Jahren betreibt das Europäische EWIV-Informationszentrum nun dieses Blog, seit 22. Juni 2017. In dieser Zeit haben wir viel mehr Echo erfahren als ursprünglich angedacht – vielen Dank dafür!

In nur 22 Posts seither (für ein Blog zu arbeiten, was eine normale journalistische Arbeit ist, ist relativ zeitaufwändig) erreichten wir 3.608 views und 1.626 Besucher. Interessant, woher diese uns aufriefen:

Das Gros kommt aus Deutschland, was bei der Thematik und der zumeist ausgeübten Sprache normal ist. Viele views sind aus der übrigen EU, insbesondere aus Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, aber auch aus Großbritannien, Belgien, Portugal, den Niederlanden sowie den EU-Institutionen. Aus weiteren 12 EU-Mitgliedstaaten kam einige wenige Klicke. Aus den USA, Hongkong, der Schweiz und Liechtenstein kamen relativ viele Klicke – dort interessiert man sich auch dafür, im Fall USA auch in der Hochschulforschung. Aus Nord- und Lateinamerika gab es drei Länder, aus Asien sechs, aus Afrika vier sowie aus Ost- und dem sonstigen Europa sechs Herkunftsländer. Insgesamt fast 50 Staaten – das ist ein sehr erfreuliches Resultat für eine EU-Rechtsform.

Interessant auch, dass die Zahl der Blog-Besucher seit Ende des Jahres 2018 einen rasanten Anstieg genommen hat. Der Erfolg unseres Blog zeigt, dass ein großes Informationsbedürfnis wie auch eine gewisse Unsicherheit besteht. Beide zu verkleinern, ist voll im Sinne des EWIV-Informationszentrums. Wir arbeiten somit mit dem bald wieder regelmäßig erscheinenden EWIV/EEIG/GEIE eJOURNAL, mit Workshops, Seminaren und Fachkonferenzen, mit diesem Blog und mit gelegentlich erscheinenden Büchern.

Hans-Jürgen Zahorka

Blog-besprochene Bücher: Die Satzung von Vereinen

Michael Röcken: Vereinssatzungen. Strukturen und Muster erläutert für die Vereinspraxis. 3. Aufl., Erich Schmidt Verlag, Berlin 2018. 34,00 EUR, ISBN 978-3-503-17666-3

Immer wieder wird potenziellen EWIV-Mitgliedern empfohlen, einen Verein zu gründen. Es gibt EWIV mit zahlreichen Mitgliedern, deren Mitgliederliste liest sich wie eine Art Vereinsregister. In vielen Fällen wurde hier arglosen Selbständigen empfohlen, gleich zwei Mal eine Grundlage der Besteuerung darzustellen – einmal als Verein, einmal als Selbständiger. Dazu kommen noch, gelinde gesagt, unglaubliche Satzungen – alle genau gleich, kaum eine geistige Investition, mit Paragraphenüberschriften wie „Senat“ für einen erweiterten Vorstand, der nie angedacht war, aber großspurig eingesetzt wurde, mit fragwürdigen Gemeinnützigkeitsklauseln, die nie zur Eintragung kamen (und wo manchmal die Vereinsbetreiber dachten, ihr Verein sei gemeinnützig).

Dabei gibt es ausgezeichnete, sachlich verfasste, sachkundig geschriebene, kurz & bündige Bücher über Vereinssatzungen. Ein Verein in einer EWIV, das ist keineswegs abzulehnen, es muss nur passen. Dieses Buch st ein solches und hilft dabei in ausgezeichneter Weise. Der Verfasser, ein Rechtsanwalt, weist darauf hin, dass es nicht die Verfassung für Vereine gibt, weshalb er jeweils zahlreiche Textvarianten anbietet. Je nachdem, ob man einen kleinen Verein, einen Großverein mit mehreren Abteilungen (z. B. im Sportbereich), einen gemeinnützigen Verein, einen Idealverein oder einen wirtschaftlicher Verein oder etwas von mehreren davon will.

Die einzelnen Kapitel lesen sich wie die Folge der Einzelbestimmungen einer Satzung: Name und Sitz, Vereinszweck, Gemeinnützigkeit, Verbandsmitgliedschaften, Gliederung des Vereins (Abteilungen, Jugendarbeit, regionale oder fachliche Untergliederungen), Mitglieder, Vereinsstrafen, Beendigung der Mitgliedschaft, Organe des Vereins, Vorstand, sonstige Gremien, Geschäftsführung des Vorstands, Mitgliederversammlung (die entsprechend ihrer Bedeutung einen gewissen Schwerpunkt einnimmt), Kassenprüfung, Kommunikation des Vereins, Satzungsänderungen, Änderung des Vereinszwecks, ferner das neue Kapitel Haftungsverhältnisse, Auflösung des Vereins, Schaffung von Vereinsordnungen, praktische Hinweise zur Vereinsgründung oder Satzungsänderung. Zu allen diesen Themen werden Alternativen formuliert, bzw. Muster für Dokumente angeboten.

Der Autor schreibt dabei vorsichtig – man sollte das Vereinsregister auch nicht provozieren! – und in sehr solider Weise, was man alles bei einer Vereinsgründung zu berücksichtigen hat. Das nunmehr schon in 3. Auflage vorliegende Buch (innerhalb von fünf Jahren) scheint also ein Erfolg zu sein. Es verdient es auch, als solcher bezeichnet zu werden. Ein Selbständiger, dem eine Vereinssatzung mehr oder weniger kommerziell angeboten wird, sollte lieber seine Satzung maßgeschneidert selbst anfertigen, wenn er einen Verein in einer EWIV haben will. Ansonsten eignet sich das Buch natürlich ausgezeichnet für von EWIV unabhängige Vereinsgründungen. Eine Synopse der besonderen Paragraphen des BGB, ein Glossar sowie ein Stichwortregister schließen den Band ab. Eines der Bücher, das man jedes Mal mit einem zufriedenen Grunzen ins Regal stellt.