Fachkonferenz in Augsburg, Samstag, 10.9.2022 – Besonderheiten bei Besteuerung und Finanzierung von EWIV und EWIV-Mitgliedern

Nach einer zweijährigen Corona-Pause sind alle EWIV, ihre Geschäftsführer und Mitglieder, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Interessenten aus Wirtschaft, Universitäten und zukünftige EWIV eingeladen: Die Fachkonferenz „Besonderheiten bei Buchhaltung, Besteuerung und Finanzierung von EWIV und EWIV-Mitgliedern“ findet am Samstag, dem 10. September im Dorint-Hotelturm An der Kongresshalle in Augsburg statt (Start um 9.30 h). Wir empfehlen dieses Hotel, das ein Zimmerkontingent zur Verfügung gestellt hat (Stichwort „EWIV“).

Das genaue Programm und die Teilnahmekonditionen können gerne heruntergeladen werden unter

Für Frühbucher sowie mehrere Teilnehmer pro Organisation (EWIV, Unternehmen etc.) gibt es wieder Rabatte! Die Einladung/Programm kann man auch über http://www.libertas-institut.com („News“) abrufen, ebenso unter http://www.ewiv.eu. Außerdem kann die Stadt der Fugger-Familie am Vortag oder Sonntag danach gut angesehen werden – Augsburg hat einiges zu bieten!

Bald kommt EU-Richtlinie gegen steuerlichen Missbrauch von Briefkastenfirmen

Die EU-Kommission hat vor einigen Monaten den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt, die nach Annahme durch die Mitgliedstaaten am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Aus naheliegenden Gründen betrifft sie auch etliche EWIV. Neben dem Transparenzregister und dem neuen Recht der Steuergestaltung kommt also noch eine dritte Komponente. Das Europäische EWIV-Informationszentrum wird das Thema Briefkastenfirmen ausführlich auf dem Seminar über Buchhaltung und Besteuerung von EWIV und EWIV-Mitgliedern am 10.9.2022 in Augsburg behandeln. So viel jedoch schon vorab:

Durch den Vorschlag, der am 22. Dezember 2021 vorgestellt wurde, soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in der EU, die keine oder nur minimale Geschäftstätigkeit unterhalten, keine Steuervorteile in Anspruch nehmen können. Briefkastenfirmen können – darauf weist die EU-Kommission ausdrücklich hin – nützliche gewerbliche und geschäftliche Funktionen erfüllen, doch werden sie von einigen Konzernen (eine EWIV kann auch ein, wenn auch sehr kleiner, Konzern sein) und auch von Einzelpersonen missbräuchlich dazu genutzt, wie es in der Pressemitteilung der Kommission heißt, um „eine aggressive Steuerplanung zu betreiben oder Steuern zu hinterziehen“.

Mit den vorgeschlagenen neuen Maßnahmen werden Transparenzstandards für die Nutzung von Briefkastenfirmen festgelegt, damit „Steuerbehörden eine missbräuchliche Nutzung solcher Firmen leichter aufdecken können.“, wie es in einem „Question & Answer“-Papier zu diesem Thema auch aus dem Dezember 2021 lautet. „So werden nationale Steuerbehörden anhand einer Reihe objektiver Indikatoren in Bezug auf Einkünfte, Personal und Räumlichkeiten Unternehmen, die nur auf dem Papier existieren, leichter aufspüren können.“

Mit dem Vorschlag wird ein Filtersystem für die betreffenden Unternehmen eingeführt, die eine Reihe von Indikatoren erfüllen müssen, eine Art „Gateway“. Passiert ein Unternehmen alle drei Gateways, muss es den Steuerbehörden jährlich im Rahmen seiner Steuererklärung zusätzliche Informationen übermitteln.

Wie funktionieren diese Gateways in der Praxis?

Auf der ersten Indikatorebene werden die Tätigkeiten der Unternehmen auf der Grundlage ihrer Einkommen betrachtet. Das Gateway wird passiert, wenn mehr als 75% der Gesamterträge eines Unternehmens in den letzten beiden Steuerjahren nicht aus seiner Geschäftstätigkeit stammen oder wenn mehr als 75% seiner Vermögenswerte, Immobilien oder sonstiges Privatvermögen von besonders hohem Wert sind.

Das zweite Gateway fügt ein grenzüberschreitendes Element hinzu. Erzielt das Unternehmen den größten Teil seiner relevanten Einkünfte durch Transaktionen, die mit einer anderen Rechtsordnung (also anderen Staaten) in Zusammenhang stehen, oder leitet es diese Einkünfte an andere im Ausland ansässige Unternehmen weiter, passiert das Unternehmen das nächste Gateway.

Beim dritten Gateway wird geprüft, ob Dienste im Zusammenhang mit der Unternehmensführung und -verwaltung intern erbracht werden oder ausgelagert wurden.

Ein Unternehmen, das alle drei Gateways passiert, muss in seiner Steuererklärung Informationen melden, die sich beispielsweise auf die Räumlichkeiten des Unternehmens, seine Bankkonten, die steuerliche Ansässigkeit seiner Geschäftsführer und die seiner Beschäftigten beziehen – dies sind die Kernindikatoren. Sämtlichen Erklärungen müssen Belege beugefügt werden.

Unternehmen, die nach der Richtlinie und deren nationale Umsetzung als Briefkastenfirmen bezeichnet werden, haben die Möglichkeit, sich dagegen rechtlich zu wehren; sie müssen dann allerdings zusätzliche Nachweise vorlegen. Auch werden die EU-Mitgliedstaaten automatisch Daten über alle Firmen austauschen, die sich im Anwendungsbereich dieser Richtlinie befinden, unabhängig ob es sich um Briefkastenfirmen handelt oder nicht.

Dies dürfte für normal arbeitende EWIV kein Problem darstellen. Allerdings werden einige EWIV hinsichtlich Mitgliedern prüfen (lassen) müssen, ob sie in die Gateways kommen oder nicht, und sich dann entsprechend ausrichten. Hier gibt es viel Beratungspotenzial; es ist auch so, dass z. B. das effektive In-Kraft-Treten der nationalen Ausführungsgesetze bis ca. 2 Jahre, evtl. aber auch ein Jahr, nach dem 1.1.2024 eintritt. Also kein Grund zur überhasteten Eile, aber auch nicht zum schuldhaftem Verzögern-