Höchstrichterlicher BFH-Beschluss: Bei zentraler Rechnungstellung bleiben Mitglieder einer EWIV Steuerschuldner

Bevor der nachstehende Bundesfinanzhof-Beschluss gelesen wird, sollte man kurz den Blog-Eintrag vom 19.10.2023 „EWIV-Mitglieder bleiben Steuerschuldner – Finanzgerichtsbeschluss zur zentralen Rechnungstellung“ vom ^9.08.2022, erstinstanzliches Aktenzeichen 10 V 10194/21,im Volltext lesen.

Dieser Beschluss (Beschluss, weil es um A.d.V. = Aussetzung der Vollziehung in einem Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz ging) wurde am 18.10.2023 vom BFH bestätigt; er ist sonst nicht veröffentlicht. Danach bleibt es dabei: Bei einer „Geldeinsammel-EWIV“ mit zentraler Rechnungstellung für ihre Mitglieder bleiben die Mitglieder Steuerschuldner. Das bedeutet, dass eingenommene Gelder – wobei die EWIV eine Courtage behalten kann und auch z. B. MWSt abführen muss – an die Mitglieder auszukehren sind und diese dann den Betrag versteuern müssen, und zwar sowohl MWSt wie auch Unternehmenseinkommensteuer (z. B. GewerbeSt usw.). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine EWIV also keine Zurückbehaltung aufgrund Abtretung usw. vornehmen darf, sondern eben Sonderumlagen bei den Mitgliedern für bestimmte, definierte Projekte anfordern muss.

Der Volltext des BFH-Beschlusses vom 18.10.2023, Az. XI B 87/22 (AdV), XI S 9/22 (AdV), steht hier:

Drei EWIV-Fortbildungen am 7./8./9. Juli 2022

Unsere Seminare zum Thema EWIV sollten zumeist als Präsenz- und nicht als Zoom-Workshops stattfinden, urteilten Teilnehmer unserer Fortbildungsveranstaltungen. Wegen der Corona-Krise haben wir seit Oktober 2020 keine Seminare durchgeführt. Jetzt wagen wir es.

Für die Kurzentschlossenen bieten wir drei Seminare zur Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) an. Für die Anmeldung haben wir das Verfahren sehr vereinfacht:

  • Sie melden sich formlos per E-Mail kurz an (ewiv@libertas-institut.com),
  • Sie erhalten danach eine Rechnung bzw. eine quittierte Rechnung,
  • Oder Sie überweisen einfach den Teilnehmerbeitrag auf unser Konto,
  • Sie erhalten per E-Mail eine Teilnahmebestätigung,
  • Sie bringen bitte eine Kopie des Überweisungsträgers mit
  • Sie fahren nach Waren/Müritz, wo wir wie immer in der Europäischen Akademie Mecklenburg-Vorpommern tagen.
  • Kein Problem mit Übernachtungen: Die EA Mecklenburg-Vorpommern hat ein sehr schönes Tagungshotel, wo Sie ausgezeichnet per Telefon Zimmer reservieren können: +49  3991  1537-11, Frau Wilk

Die drei Seminare sind:

Donnerstag, 7. Juli 2022, 10 – ca. 17 h

33. Seminar zu europäischem Recht und Wirtschaft – Grundlagen der EWIV. Für Unternehmer, Mit-Unternehmer, Berater. Link: 33_EWIV_Grundlagen_Waren.pdf (libertas-institut.com)

Freitag, 8. Juli 2022, 10 – ca. 17 h

34. Seminar zu europäischem Recht und Wirtschaft – EWIV und Immobilien. Link: 34-220708-EWIV-u-Immobil.-Waren.pdf (libertas-institut.com)

Samstag, 9. Juli 2022, 10 – ca. 17 h

35. Seminar zu europäischem Recht und Wirtschaft –  Für die Wettbewerbsfähigkeit – EU-Recht für Klein- und Mittelunternehmen. Link: 35_220709_EU_KMU_Waren.pdf (libertas-institut.com)

Save the date/Zum Vormerken; Am Samstag, dem 10. September 2022 halten wir in Augsburg, Dorint-Hotelturm, ein Seminar ab zum Thema „Besondere Probleme bei Buchhaltung, Finanzierung und Besteuerung für EWIV und ihre Mitglieder“, mit neuem Curriculum, neuen Urteilen und mit Hans-Jürgen Zahorka und Prof. Dr. Petra Trägenap. Hierzu wird per direkter e-Mail, per Website http://www.ewiv.eu und auf diesem Blog in einigen Tagen separat eingeladen.

EWIV-Fachkonferenz 24.10.2020: Buchhaltung, Besteuerung, Finanzierungsfragen bei EWIV und ihren Mitgliedern

Am Samstag, dem 24. Oktober 2020 (ganztägig), in Darmstadt: Fachkonferenz zu speziellen Fragen der Buchhaltung, der Besteuerung, von Finanzierungsfragen bei EWIV und ihren Mitgliedern. Eine Fachkonferenz, geplant unter allen gesetzlichen und Abstandsvorschriften, auf der jetzt erweiterten und verbesserten Basis derjenigen vom Januar 2020 in Bernburg/Sachsen-Anhalt – für EWIV-Geschäftsführer, -Mitglieder, -Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Interessenten an der EU-Kooperationsrechtsform  (auch mit Interesse an ihren Steuern).

Von der „Hilfsgesellschaft“ (ist sie ein Mythos?) über das „Cost Center“ bis zur Steuerfreiheit von Rücklagen, bis zur Vermeidung von Missverständnissen in Behörden und Gerichten zum Charakter des EU-Rechts und viele andere Themen mehr – hier ist der Link zur Einladung/zum Programm der Fachkonferenz, die diesmal im H+ Hotel in Darmstadt stattfindet.

https://www.libertas-institut.com/ewiv-informationszentrum/ewiv_progr_darmstadt/

Mit Zimmerkontingent im Hotel für Teilnehmer, hochqualifizierten Referenten und dem interaktiven Diskussionsklima von Präsenztreffen, die den Teilnehmern viel bringen. Wo sonst findet man so viele EWIV-Geschäftsführer auf einem Fleck? Mit einer Kurzeinführung in die Geheimnisse der EWIV zu Beginn der Veranstaltung – für EWIV-Novizen. Ein „Muss“ für Geschäftsführer und Mitglieder von EWIV – um ihre Steuern geht es ja! – sowie für deren Steuerberater, die damit auch mögliche Fehler vermeiden können. In fast 30 Jahren Praxis des Europäischen EWIV-Informationszentrums sind allerlei zum Teil schwere Fehler aufgefallen! Die meist steuerabzugsfähige Teilnahmegebühr haben Sie schnell wieder amortisiert. Und das für eine durchaus zukunftsfähige Rechtsform in der Europäischen Union – bis zum Fernsehsender ARTE – für die das Interesse derzeit anzieht.

Zum Thema: Europäisches EWIV-Informationszentrum

Aufgrund der bis heute immer noch geringen Information über diese erste europäische Gesellschaftsform hat LIBERTAS – Europäisches Institut GmbH Anfang der 1990er-Jahre ein EWIV-Informationszen­trum eingerichtet, in dessen Rahmen Betriebswirte, Juristen und andere Praktiker, aber auch Hochschulprofessoren und EWIV-Geschäftsführer oder -Mitglieder aus verschiedenen EU-Ländern mit jeweiliger großer EWIV- und generell EU-Erfahrung lose und informell aber effektiv zusammenarbeiten. Sie sind alle verbunden durch ihr Interesse für diese EU-Rechtsform. Das Zentrum ist europaweit (und darüber hinaus) tätig.

Ziele und Tätigkeit dieses Informationszentrums sind:

Dokumentation, Sammlung von Referenzmaterial

  • Sammlung von Literatur, Erfahrungsberichten und sonstigen Informa­tionen zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten der Tätigkeit einer EWIV, und zwar in allen EU-Amtssprachen. Umfasst auch Arbeiten in Drittländern (z. B. in Kanada, Brasilien usw.).
  • Eine ungefähre Statistik über eingetragene und aufgelöste EWIV in der EU/EWR (auch auf http://www.ewiv.eu)
  • Archivierung der im Amtsblatt S der EU veröffentlichten eingetragenen EWIV (auch auf http://www.ewiv.eu)
  • Recherchen in nationalen Handelsregistern für eingetragene EWIV und deren Abgleich mit dem EU-Amtsblatt S sowie der eigenen Liste

Publikationen

  • Internet-Website (www.ewiv.eu); Sprachen: DE, EN, FR, IT, z.T. auch andere
  • Förderung und Veröffentlichung von Publikationen zum Thema EWIV (z.T. im Verlag von LIBERTAS – Europäisches Institut GmbH) sowie in externen Publikationen, Veröffentlichung von Arti­keln für andere Periodika
  • Ein Blog, das auf aktuelle Entwicklungen hinweist, einzelne EWIV vorstellen kann und bestimmte rechtliche und steuerliche Fragen behandelt, auch aus benachbarten Gebieten: https://ewivinfo.wordpress.com
  • Ein Periodikum (bisher unregelmäßig), das mehrsprachige EWIV/EEIG/GEIE eJOURNAL (elektronische Publikation), die kostenfrei im Abo (auf http://www.ewiv.eu zu bestellen) angeboten wird, aber auch aus dem Internet auf dieser Website heruntergeladen werden kann. Das EWIV eJOURNAL besteht schon seit vielen Jahren, kommt aber seit 2019 regelmäßig heraus: 4 x jährlich. Fremdsprachige Beiträge werden dabei nicht immer übersetzt.

Informationsveranstaltungen

  • Veranstaltung von Workshops, Seminaren oder Fachkonferenzen (offen für alle bzw. für geschlossene Zielgruppen) zu den verschiedenen Aspekten der EWIV, Training Needs Assessment, Projektierung und Durchführung von Veranstaltungen zu diesem Themen­kreis für bzw. in Verbindung mit Kammern, Verbänden, Forschungsorganisationen, Unternehmensberatungen sowie geeigneten Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien intern oder für deren Mandanten und andere wirtschaftliche Interessengruppen
  • Workshops an Universitäten und Hochschulen oder in Forschungsinstitutionen zum Thema Forschungskooperation, auch zur Zusammenarbeit staatlicher und privater Organisationen (insbesondere KMU), oder vor oder während EU-Projekten

Recherchen, Tätigkeit für Universitäten und Hochschulen, Forschung

  • Recherchen, Analysen, Dokumentationen, Gutachten für Unternehmen, Anwälte, Steuerberater, Kammern, Verbände, öffentliche Stellen und son­stige Einrichtungen der Wirtschaft oder anderen Interessenten
  • Das EWIV-Informationszentrum betreut (als Erst- oder Zweitbetreuer) und fördert z.B. auch Bachelor- oder Master-Arbeiten oder Dissertationen zu die­sem Thema, auch im Hinblick auf die mögliche Publikation dieser Arbeiten
  • Mitwirkung bei Forschung bzw. z. B. EU-Projekten, beispielsweise in einem LEONARDO DA VINCI-Projekt der EU („Competition causes competivity“ – CCC), einem Projekt des deutschen BMWi zu virtuellen Unternehmen, einem Marie Curie-Projekt mit der norditalienischen Autonomen Region Trentino und der Universität Trento im EU-Forschungsrahmenprogramm 7 (mit Prof. Dr. Alessio Bartolacelli; zur Gründung von EWIV in Italien)

Beratung und sonstige Tätigkeit für EWIV

  • Umfassende Beratungstätigkeit im Vorfeld (mit einem voll anrechenbaren Erstberatungstarif), während der Gründung oder Tätigkeit einer EWIV
  • Auf Wunsch Mediation innerhalb von EWIV oder Tätigkeit in Schiedsgerichtsverfahren (hierfür steht eine ganze Reihe erfahrener und mehrsprachiger Mediatoren zur Verfügung, auch erfahrene Juristen mit Befähigung zum Richteramt)
  • Transfer von Know-how im Rahmen der Partnersuche und Partner-Evaluation
  • Beratung auch von Regierungsstrukturen zum Thema EWIV (z. B. zu deren Einführung in Gesetzgebung bei EU-Beitritten von Staaten, in Afrika [G.i.e. der OHADA], in der Karibik [CARICOM] usw.)Detailliertere Recherchen, Kopierarbeiten, Dokumentations- und Beratungstä­tigkeiten, Tätigkeit bei eigenen Veranstaltungen oder von Dritten sind in der Regel kostenpflichtig, wobei die Höhe von Umfang und Art der Tätig­keit abhängig ist. Vorab wird sie der nachfragenden Person im Rahmen eines Angebotes genau unterbreitet. Viele Fragen können aber mit Hilfe der Website geklärt werden, wo zahlreiche Präsentationen und Artikel usw. frei herunterladbar sind. In diesem Zusammenhang wird „Gründung und Betrieb einer EWIV“ als Standardtext empfohlen.

Die Leitung des EWIV-Informationszentrum liegt bei Assessor jur. Hans-Jürgen Zahorka, der die EWIV schon aus der Gesetzgebung her kennt und seinerzeit die ersten Schritte der EU-Kommission zu ihrer anfänglichen Verbreitung mit begleitet hat; er gilt als ausgewiesener Kenner der Materie. Als Senior Advisor zu Steuerfragen ist seit Mitte der 1990er-Jahre Prof. Dr. Petra Sandner (Hochschule Anhalt) tätig.

Wichtig auch für EWIV: Grundlegende Reform der MWSt vorgeschlagen

Dieser Vorschlag hat es in sich Die Mehrwertsteuer wird in der EU einheitlich erhoben bzw. als Vorsteuer abgezogen. Dennoch haben sich die Mitgliedstaaten noch nicht auf ein einheitliches System der grenzüberschreitenden Besteuerung einigen können. Die EU-Kommission macht hierzu nur Vorschläge, das Europäische Parlament wirkt mit – aber entscheidend sind die Mitgliedstaaten, niemand anderes. Was jetzt vorgeschlagen wurde, könnte unter Umständen Realität werden. Es betrifft auch wohl alle EWIV, auch deshalb, weil sie oftmals in grenzüberschreitenden Zahlungen Rechnungen begleichen.

Die Europäische Kommission hat nun am 4. Oktober 2017 eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Insgesamt gehen jedes Jahr mehr als 150 Mrd. Euro an Mehrwertsteuern verloren, sodass den Mitgliedstaaten Einnahmen fehlen, die für Schulen, Straßen und Gesundheitsversorgung verwendet werden könnten. Schätzungen zufolge verursacht allein der grenzüberschreitende Betrug Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. Euro (d.h. 100 Euro pro EU-Bürger) jährlich.

Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte dazu: „Der Vorschlag, den wir heute vorlegen, zielt darauf ab das bestehende Mehrwertsteuersystem zu erneuern, das vor einem Vierteljahrhundert eingeführt wurde und von Beginn an nur für vorübergehende Dauer gedacht war. Wir brauchen ein endgültiges System, das uns ermöglicht, grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug wirksamer zu bekämpfen.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Fünfundzwanzig Jahre nach der Schaffung des Binnenmarkts sehen sich Unternehmen und Bürger, die grenzübergreifenden Geschäften nachgehen möchten, noch immer 28 unterschiedlichen Mehrwertsteuersystemen gegenüber. Kriminelle und potenzielle Terroristen haben die sich dadurch bietenden Schlupflöcher schon viel zu lange für ihre Zwecke und für MwSt.-Betrugsdelikte mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro jährlich missbraucht. Dieses nicht mehr zeitgemäße System, das auf Landesgrenzen basiert, gehört abgeschafft. Die Mitgliedstaaten sollten grenzübergreifende Mehrwertsteuerumsätze spätestens ab dem Jahr 2022 wie inländische Umsätze im Gemeinsamen Binnenmarkt behandeln. Von dem heute vorgelegten Vorschlag versprechen wir uns einen Rückgang des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs um etwa 80 %. Gleichzeitig sollen grenzübergreifend tätige EU-Unternehmen durch den Vorschlag entlastet werden, indem ihr Verwaltungsaufwand verringert und die Mehrwertsteuerverfahren vereinfacht werden.“

Mit dem Paket vom 4.10.2017 schlägt die Kommission vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern, indem der Verkauf von Waren von einem EU-Land in ein anderes in gleicher Weise besteuert wird wie der Verkauf von Waren innerhalb desselben Mitgliedstaats. Damit wird ein neues und endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU geschaffen.

Vier grundlegende Prinzipien, die Eckpfeiler“ eines neuen endgültigen und gemeinsamen EU-Mehrwertsteuerraums, sollen vereinbart werden:

  • Betrugsbekämpfung: Künftig wird auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit, was skrupellose Unternehmen dazu verleitet, die Mehrwertsteuer einzuziehen und dann zu verschwinden, ohne die Mehrwertsteuer an die jeweilige Administration abzuführen.
  • zentrale Anlaufstelle: Dank einer zentralen Anlaufstelle wird es einfacher für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmer können in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen. Die Mitgliedstaaten leiten einander dann die Mehrwertsteuer weiter, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.
  • größere Kohärenz: Umstellung auf das „Bestimmungslandprinzip“, bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht. Die Kommission hat seit Langem auf dieses Ziel hingearbeitet und wird dabei von den Mitgliedstaaten unterstützt. Bei elektronischen Dienstleistungen gilt der Grundsatz bereits.
  • weniger Bürokratie: Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungslegung, sodass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen („zusammenfassende Meldung“) für ihre Finanzbehörde mehr erstellen. Dies ist eine wichtige Erleichterung, wie jeder, dr das schon einmal durchgemacht hat, bestätigen wird.

Durch den heutigen Vorschlag wird ferner der Begriff „zertifizierter Steuerpflichtiger“ eingeführt. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren werden. Zudem wurden vier „schnelle Lösungen“ vorgeschlagen, die ab dem Jahr 2019 zur Anwendung kommen sollen. Diese von den Mitgliedstaaten ausdrücklich geforderten kurzfristigen Maßnahmen sollen dazu dienen, das derzeitige Mehrwertsteuersystem bis zur Einführung der endgültigen Regelung zu verbessern.

Weiteres Vorgehen

Dieser Legislativvorschlag wird nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird anschließend im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der sogenannten Mehrwertsteuerrichtlinie auf technischer Ebene vorlegen, damit die heute vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuerregelung reibungslos umgesetzt werden kann.

Hintergrund

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle im EU-Binnenmarkt. Die erste Mehrwertsteuer-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1967. Das System wurde ursprünglich eingeführt, um Umsatzsteuern, die den Wettbewerb verzerren und den freien Warenverkehr behindern, abzuschaffen und Steuerkontrollen und Formalitäten an den Binnengrenzen zu beseitigen. Die Mehrwertsteuer ist eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen in der EU, die sich im Jahr 2015 auf über 1 Billion Euro beliefen, was 7 % des BIP der EU entspricht. Auch stellt die Mehrwertsteuer eine Eigenmittelquelle der EU dar. Als Verbrauchsteuer ist sie eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung.

Trotz vieler Reformen hat das Mehrwertsteuersystem nicht mit den Herausforderungen der heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten können. Das bestehende Mehrwertsteuersystem stammt noch aus dem Jahr 1993 und war ursprünglich als Übergangsregelung gedacht. Es ist fragmentiert, zu kompliziert für die wachsende Zahl von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, und anfällig für Betrug. Inländische und grenzüberschreitende Umsätze werden unterschiedlich behandelt, und Waren und Dienstleistungen können innerhalb des Binnenmarktes mehrwertsteuerfrei erworben werden.

Die Kommission hat stets auf die Reform des Mehrwertsteuersystems gedrängt; blockiert wurde stets im EU-Ministerrat, also dem Organ, in dem die Mitgliedstaaten das Sagen haben. Außerdem gilt bei der Beschlussfassung dort das Einstimmigkeitsprinzip, da es sich um Steuerrecht handelt. Für Unternehmen, die Handel innerhalb der EU treiben, gehören Grenzen in Bezug auf die Mehrwertsteuer noch immer zum Alltag. Die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften sind einer der letzten Bereiche des EU-Rechts, die nicht im Einklang mit den Prinzipien des Binnenmarkts stehen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Europäische Kommission schlägt weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vor

Reform der Mehrwertsteuer: Fragen und Antworten

Link zur MitteilungDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••

Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer (2016)

Studie über die Mehrwertsteuerlücke (2017)

Vorschläge der Kommission zur Verbesserung der mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Dezember 2016)