Zur Rechnungstellung bei durch eine EWIV zentral gestellten Rechnungen für ihre Mitglieder

Oftmals werden in einer EWIV zur Einsparung von Ressourcen entsprechend dem Sinn und Zweck dieser europäischen Kooperations-Rechtsform und den Gründungsvertragsbestimmungen zum Unternehmensgegenstand, wo z. B. Outsourcing von Tätigkeiten der Mitglieder auf die EWIV die Rede ist, zentrale Rechnungstellungen durch die EWIV für die Mitglieder vorgenommen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 14.2.2019 (Az.: 13 K 13229/16) dies grundsätzlich akzeptiert, obwohl dieses Urteil eine ganz andere Zielrichtung hat (das Urteil ist im Volltext abgedruckt in diesem EWIV – GEIE – EEIG Blog seit 24.04.2019 unter
https://ewivinfo.wordpress.com/2019/04/24/endlich-finanzgerichts-urteil-zu-gewerblicher-taetigkeit-von-ewiv/ ).

Es empfiehlt sich, dennoch vorsichtig und flexibel zu bleiben; insbesondere die Frage der Entrichtung der MWSt führt immer wieder zu Sonderprüfungen der Finanzämter und ggfs. zu teilweise erheblichen Nachbelastungen der EWIV oder ihrer Mitglieder.  Ein Teil der deutschen Finanzämter akzeptiert jedoch auch die MWSt-Abführung durch die EWIV für ihre Mitglieder, insbesondere wenn eine formelle Abtretung der Forderung an die EWIV mit dem Zwecke der Fakturierung sowie eine sehr genaue, transparente Abrechnung zur MWSt erfolgt. Dies bedeutet natürlich einen gewissen Aufwand für die EWIV.

Dabei wird oftmals von den Finanzbehörden in zweiter Reihe abgehoben auf die bei der EWIV thesaurierten, also dort verbleibenden Teile der jeweiligen Forderungen. Diese sollen oft nach dem Willen der EWIV und ihrer Mitglieder bei der EWIV als Rücklagen verbleiben. Hierzu erfordert es aber eines separaten, korrekten Rücklagenbeschlusses und einer ebenso korrekten, transparenten Abrechnung zwischen EWIV und Mitglied. 

Hier geht es zunächst um die Inhalte der Rechnung der EWIV für das Mitglied.

Folgende Rechnungsbestandteile – die typographisch verteilt werden müssen – sind zu empfehlen:

  1. Oben: Name der EWIV
  2. Adresse (bei Postfach dieses getrennt ausweisen), Postleitzahl/Ort/Land
  3. Telefonnummer, E-Mail, Internet
  4. Mitte: Datum, Rechnungsnummer, Kundennummer
  5. Steuernummer, USt-ID-Nummer (jeweils die der EWIV)
  6. Text wie z. B.: „Namens und im Auftrag sowie in Rechnungstellung für unsere Mitgliedsfirma/unser Mitglied …. berechnen wir folgende Dienstleistungen/Waren (aufgrund Abtretung unseres Mitglieds vom ….; die Abtretungserklärung kann gerne bei uns formlos angefordert werden, wenn sie nicht bei der ersten Rechnung pro Rechnungsempfänger beigefügt ist/war.): … [es folgt Rechnungstext, aus dem klar hervorgehen sollte, dass die Leistung/Lieferung durch das Mitglied …. erfolgte]“
  7. Sodann (ggfs. in Kasten): Firmenname des Mitglieds, Adresse, Postleitzahl/Ort/Land, vertreten durch … <Geschäftsführer>, Telefonnummer, E-Mail, Internet, eingetragen unter HRA/HRB beim Amtsgericht (Registergericht) … Steuernummer, USt-ID-Nummer,
  8. Unten: evtl. den Text: „Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) gemäß EWG-Verordnung 2137/85“; obligatorisch jedoch: „Eingetragen im Handelsregister HRA beim Amtsgericht …. unter Nummer ….“, „Geschäftsführer: …“, „Bankverbindung: ….“.

Diese Angaben ergeben sich auch aus Art. 25 der EWG-VO.

Der o.g. Text ist eventuell nicht überall nötig, zeigt aber klar an, dass die betreffende EWIV in voller Transparenz arbeiten will.

Es sei hier noch darauf hingewiesen, dass aus der Abtretungserklärung nicht hervorgehen darf, dass die Mitgliedsfirma alle ihre Forderungen an die EWIV abgetreten hat und diese dann ausschließlich nach Willen der EWIV an das Mitglied ausgezahlt wird; dies kann einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Beherrschungsverbot (Konzernleitungsverbot) gem. Art. 3 Abs. 2 a EWG-VO darstellen.

Dieser Vermerk zur Rechnungstellung ist nur ein Versuch, Klarheit für EWIV und ihre Mitglieder zu bekommen. Er lebt von den Erfahrungen und Ergänzungen der Praxis. Sie können daher gerne Ihre Rechnungsformulare, Erfahrungen und Reaktionen uns zukommen lassen; dieser Vermerk wird ständig auf dem Laufenden gehalten (e-Mail: ewiv@libertas-institut.com).

v01 / 28.03.2023