EWIV und betriebliche Altersversorgung: Offenes ZOOM-Meeting am Dienstag, 12.März 2024

Eine EWIV, die für ihre Mitgliedsfirmen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einrichtet oder ihr beitritt, kann diesen Steuern sparen und ihre Mitarbeiter binden helfen. Wenn die Mitglieder oder die EWIV zu klein für eigene bAV bzw. wirtschaftlich einzeln zu schwach sind und für sie gemeinsam eine wie auch immer geartete bAV sinnvoller ist, dann wäre hier – für alle Mitarbeiter aller europäischen Mitglieder – eine eigene bAV eine interessante Sache. Dies wäre dann auch eine Form von Rücklagen, nämlich in Form von Humanressourcen und somit das Interessanteste für ein Unternehmen. Gleichzeitig ist gerade so ein Kooperationsgegenstand einer der Gründe, warum eine EWIV vom EU-Gesetzgeber möglich gemacht wurde.

Nachdem in den letzten Monaten immer wieder der Wunsch nach einer grenzüberschreitenden bAV in EWIV-Kreisen geäußert wurde (es gibt zur Zeit über 30 davon im Europäischen Wirtschaftsraum, also der EU27 + Island, Norwegen und Liechtenstein, aber wohl noch keine EWIV als Koordinatoren für ihre Mitglieder), laden wir alle Interessierten zu einem ZOOM-Meeting am Dienstag, dem 12.März 2024, ab 11.00 h, ein. Dieses Online-Meeting ist offen für alle EWIV bzw. deren Mitglieder oder Berater und sonstige Interessenten. Für die Teilnahme wird nichts berechnet.

Interessenten für eine Teilnahme werden nur gebeten, ihre eMail-Adresse und ihren Namen sowie ggfs. Unternehmens- oder EWIV-Zugehörigkeit per email zu senden an: ewiv@libertasinstitut.com

Sie bekommen dann sofort die Zugangsdaten für das ZOOM-Meeting.

An dem Gespräch nehmen als Experten auch die stellv. Geschäftsführerin der aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Berlin, Frau Dr. Cornelia Schmid, teil, Sie hat große Erfahrungen seit der ersten Stunde der Vorbereitung der konkreten Gesetzgebung auf EU-Ebene, die dann 2016 in einer EU-Richtlinie endete. Außerdem nimmt noch teil der Europareferent der aba, Herr Xaver Ketterl.

Die erwähnte EU-Richtlinie können Sie herunterladen unter:
Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. De ember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Wenn Sie auch noch den aktuellen Bericht vom November 2023 der EIOPA (EU-Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Betriebsrenten, Frankfurt am Main) über grenzüberschreitende Einrichtungen der bAV (in Englisch) wollen, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer eMail mit. Sie bekommen dann auch dieses Hintergrundmaterial zusammen mit dem ZOOM-Link.