Immer wieder wird das Europäische EWIV-Informationszentrum informiert, dass eine neue EWIV Schwierigkeiten hat, eine Bankverbindung zu bekommen. Mit den verschiedensten Gründen wird die Eröffnung eines Kontos verweigert.
Letzen Endes bekommt dann die EWIV zwar ein Konto, oder sie eröffnet ein Konto unter dem Namen des Geschäftsführers, dem dann Überweisungen mit z. B. dem Betreff-Text „EWIV/Martin Mustermann“ o. ä. zugehen – das kommt auch an, wobei davon auszugehen ist. dass auch Überweisungen an eine EWIV, die zu Händen einer Person gehen, ohne Erwähnung dieser Person ankommen, wenn die IBAN stimmt. Jedenfalls gibt es hierfür Beispiele.
Wenn eine EWIV eine Bankverbindung will, hat sie hierauf erst dann einen Anspruch, wenn die Handelsregistereintragung beim Versuch der Kontoeröffnung vorgelegt wird. Die Bank wird danach nach der Erklärung der „Wirtschaftlich Berechtigten“ fragen, also eine Erklärung für jedes Mitglied, die nach den Geldwäschevorschriften vorgesehen ist. Diese Erklärung ist aber selbstverständlich kein Problem.
Wenn eine EWIV aber noch nicht eingetragen, aber schon tätig ist, kann sie als solche kein Konto eröffnen. Allerdings kann man sich dabei behelfen, dass man ein anderweitig bestehendes Konto bzw. ein neu zu eröffnendes Konto nimmt, das z. B. auf den Geschäftsführer der EWIV läuft. Es kommt auf den Inhalt der Buchhaltung und deren Nachvollziehbarkeit, z. B. für die Finanzbehörden, an und weniger auf die Bezeichnung des Kontos. Allgemein sollten über ein derartiges Konto nur Buchungsvorgänge der EWIV laufen. Wenn diese EWIV „i. G.“ = in Gründung, also eine sog. „Vor-EWIV“, eine „richtige“ EWIV wird, also mit der Eintragung ins Handelsregister, kann man versuchen, dieses Behelfs-Konto immer noch auf die EWIV zu übertragen. Dies ist manchmal leichter als wenn man erst nach Eintragung versucht, eine Bankverbindung zu begründen.
Es mehren sich in den letzten Jahren aber die Banken und Sparkassen, die unter den unterschiedlichsten Argumenten die Eröffnung eines EWIV-Kontos verweigern. Diese Steigerung ist sicher auch der Tatsache einer wenn auch langsam steigenden Anzahl der EWIV geschuldet. Dabei scheint dies ein typisch deutsches Problem zu sein; im EU-Ausland gibt es zwar manchmal auch Probleme, aber in wesentlich geringerem Umfang.
Dabei scheinen – das ist aber nur eine Tendenz – die großen Banken negativer zu sein als die mit Regionalbindung (Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken). Wo ein Kundenberater eine EWIV-Mitgliedsfirma kennt, gibt es manchmal weniger Probleme. Aber das hat auch seine Ausnahmen.
Im Fall von Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken kann es eventuell hilfreich sein, wenn man z, B. darauf hinweist, dass z. B. der Leiter des EWIV-Informationszentrums selbst zwar vor etlichen Jahren schon
- eine Sondernummer der Publikation für Sparkassen-Firmenkunden und -Firmenkundenberater „EuroManagement“ (die einen europäischen Publizistikpreis erhielt) im Deutschen Sparkassenverlag nur zum Thema EWIV veröffentlichte,
- es dort seit Ende der 1980er-Jahre ein Buch über die EWIV gab (als Lizenzausgabe des Economica-Verlags: Brindlmayer/Förschle/Hense/Lenhard, EWIV – Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Bonn 1989),
- sowie diverses Unterrichtsmaterial in den deutschen Sparkassenakademien, speziell zum Thema EWIV, als zur Fort- und Weiterbildung für Kundenberater und Sparkassenbetriebswirte,
- sowie auch ähnlich wie die o.g. Sondernummer ein mehrseitiges Informationspapier des Deutschen Genossenschaftsverlags in Wiesbaden, das an Kundenberater wie auch Firmenkunden ging.
Nachdem diese Unterlagen allesamt zwischen 1988/89 und ca. 2003 erstellt wurden, ist es natürlich verständlich, dass sie irgendwo in einer Bibliothek oder Ablage schlummern – manchmal allerdings kennen auch die Ansprechpartner in Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken diese Rechtsform.
Wir wollen als Europäisches EWIV-Informationszentrum eine oder mehrere entsprechende Eingaben bei Bankenverbänden bzw. bei den Banken-Ombudsleuten bzw. den aufsichtführenden Einrichtungen bzw. Verwaltungsorganen machen, mit dem Ziel, dass versteckte Diskriminierungen aufhören. Eventuell gibt es hierzu auch parlamentarische Anfragen. Voraussetzung ist aber eine grundlegende, systematische Tatsachenforschung.
Hierzu brauchen wir Ihre Mitwirkung. Falls Ihre EWIV bei der Eröffnung einer Bankverbindung (zunächst) keinen Erfolg hatte, sollten Sie die folgenden Angaben per kurzer E-mail an uns schicken: ewiv@libertas-institut.com, unter dem Betreff „Konto EWIV“:
- vollständiger Name der EWIV, Anschrift, Telefonnummern, E-mail, Website
- Name des Geschäftsführers/Ansprechpartners
- Haben sie versucht, eine Konto für die EWIV vor Eintragung oder nach Eintragung zu eröffnen?
- Namen der Bank(en), bei denen versucht wurde, ein Konto zu eröffnen
- mitgeteilte Gründe der Nicht-Eröffnung (mündlich oder schriftlich?)
- Haben Sie sich darüber beschwert? Wo, bei wem? Ergebnis?
- Wie haben Sie sich beholfen, wenn Sie (zumindest zunächst) die Weigerung, ein Konto zu eröffnen akzeptiert haben?
- ggfs. Ihre Anmerkungen
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, lediglich summarisch bzw. gemäß Ziffer 9 auch zitiert (ohne konkrete Quellenangabe) an die Adressaten weitergegeben. Zu weitergehenden Angaben stehen wir Ihnen gerne unter +49 1575 3055616 zur Verfügung (10 – 18 h; bei zeitweiliger Nichtverfügbarkeit erfolgt Rückruf).