Warnung vor „IK EWIV“ – Strafrechtliche Ermittlungen laufen

Wer seit einigen Tagen die Website der IK EWIV (für: Internationale Kooperation) anklickt, findet nur den Text: „Der Zugriff auf diese Seite wurde in Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II gesperrt“. Wer’s probieren will: www.ik-ewiv.eu

Der Grund sind sich lange abzeichnende strafrechtliche Ermittlungen der beiden erwähnten Behörden. Das Europäische EWIV-Informationszentrum hatte stets die zahlreichen Anfragenden nachdrücklich gewarnt und auf die mögliche Strafbarkeit des Geschäftsgebarens hingewiesen. In Videos, die auch von etlichen „Mega Dealern“ eingestellt wurden, wurde und wird mit offensichtlichen falschen EU-Rechtsformeln geworben. Dies auch mit einem Vergleich, wonach jedes Klein- und Mittelunternehmen durch seinen Beitritt zur IK EWIV Teil eines „Großkonzerns“ werden könne. Nun, es gab und gibt genug KMU, die auf so etwas hereinfallen. Vor allem aber auch dann, wenn etliche S. E. (Europa-AG) als EWIV dargestellt werden – das dürfte Betrug sein, vor allem dann, wenn ein KMU darauf aus Naivität abfährt. Sodann kann man für 20,00 € (zwanzig) assoziiertes Mitglied werden, und es gibt dann verschiedene Geschäftsmodelle, wie die IK-Protagonisten ihren Opfern das Geld aus der Tasche ziehen. Die Art und Weise schien sich immer wieder geändert haben, so z. B. wurden die assoziierten Mitglieder aufgefordert, z. B. 10.000 € von ihrem Geschäftskonto (steuerlich absetzbar) zu überweisen und bekamen dann 9.000 € wieder zurück – aufs Privatkonto, angeblich steuerfrei. Dabei sind Ausschüttungen einer EWIV jeder Art an ihre (assoziierten) Mitglieder immer zu versteuern (dieses wusste der Initiator, denn er wurde noch vor Gründung der EWIV mehrfach auf die geltende Rechtslage hingewiesen – er hatte um Stellungnahme gebeten). Später wurden dies dann Darlehen, die nicht zu versteuern sind, allerdings zurück zu zahlen, und zwar zu marktüblichen Zinsen. In Verbindung mit dem Status als „assoziierten“ Mitgliedern dürfte dies eine illegale Steuergestaltung sein. Eine andere Variante war, 10.000 € Investitionen von Dritten zu besorgen, worauf dann bis zu 7.000 € an den Vermittler zurückflossen, Inwieweit dies ein Schneeballsystem war oder ist, ist Sache der Strafverfolgungsbehörden zu klären.

Der Protagonist ist ein eher im Verborgenen wirkender Herr Frank W., der als einer der Vertriebsverantwortlichen des bekannten Nürnberger GFE-Skandals (wo nicht existierende Blockheizkraftwerke verkauft wurden) etliche Jahre in einer Justizvollzugsanstalt saß, und zwar bis zum letzten Tag, nachdem Gutachten über die Möglichkeit einer Zwei-Drittel-Strafe keine gute Prognose abgaben. Kaum war dieser Herr frei, begann er auch schon, das, was als IK EWIV bekannt ist, zu gründen. Diese EWIV sitzt in Stuttgart in einem Büroservice, wo auch ihr deutsches Mitglied sitzt, eine UG mi minimalem Haftungskapital, gezeichnet von seiner Tochter, einer jetzt ca. 22jährigen jungen Dame, die als Aushilfskassiererin in einem Supermarkt arbeitete – an sich eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit!, aber offenbar von ihrem Vater in Innsbruck dem Chef eines dortigen Büroservices als Wirtschaftsstudentin im letzten Semester der Uni Salzburg vorgestellt wurde, offenbar ohne Berechtigung zum Hochschulstudium… In Innsbruck wurde eine Personalberatungsfirma, als Einzelfirma, auf die Tochter eingetragen, nachdem ihr Vater bei einem Berater nachgefragt hatte, ob man nicht eine Personalüberlassungsfirma dort eintragen lassen könne. In Österreich geht das ebenso wenig wie in Deutschland oder sonst wo in der EU, und dies wurde dem Initiator der EWIV auch schriftlich mitgeteilt. Nach allem kündigte der Berater fristlos die von Frank W. gewünschte Zusammenarbeit. In die Fußstapfen des Beraters, der auch die spätere EWIV in Vorträgen anpreisen und erklären sollte, trat dann ein anderer „Berater“, der von den IK-Fans als „Prinz von Hohenstaufen“ bezeichnet wurde, ein Uwe Pordzik aus dem Raum Stuttgart, eine schillernde Persönlichkeit. Dieser soll seine Tätigkeit jedoch vor einiger Zeit – wie viele andere auch – für die IK EWIV beendet haben. Ob dies rechtzeitig war, bleibt Sache der anfänglich genannten Behörden.

Jeder, der Geld in diese EWIV gesteckt hat, muss damit rechnen, das, was er zurückbekommen hat, zu versteuern, bzw. das nicht absetzen zu können, was er bezahlt hatte. Denn dieses Geld war als „Rücklagengeld“ o. ä. bezeichnet, ohne dass ein Rücklagenbeschluss offenbar vorlag, der für die ganze EWIV gilt. So hat z. B. eine ehemalige Personaldisponentin mit der „Rücklage“ nur von ihrer Einzahlung ein privates Jobcenter aufbauen wollen oder sollen. Das alles ist EWIV-rechtlich höchst problematisch und, wie erwähnt, wohl pure illegale Steuergestaltung.

Die Folge, auch aufgrund der Tatsache, dass hier Strafverfahren durchgeführt werden: sofort aus dieser EWIV, auch als assoziiertes Mitglied, austreten, eingezahltes Geld zurückverlangen (denn dieses wurde wohl aufgrund sittenwidriger Verträge bzw. falscher Angaben erlangt), ggfs. sich selbst an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Nachdem hier die Verantwortlichen der EWIV persönlich haften dürften, kann man durchaus die entsprechenden Personen, auch die Vertreter oder „Mega Dealer“, zusammen mit der EWIV auf Rückzahlung verklagen. Zwar ohne Garantie auf Zahlung, aber irgendwann dürfte jemand aus seiner gesamtschuldnerischen Haftung zahlen. Gebilde wie die IK EWIV sorgen dafür, dass alle anderen EWIV in ein schlechtes Licht gerückt werden, nachdem es diese in Deutschland nur einige hunderte Mal gibt..

Anm.: Zum Themenkomplex „assoziierte Mitglieder“ siehe auch das Blog vom 31.05.2022, „Assoziierte Mitglieder einer EWIV – was man dazu wissen sollte“,
ewivinfo.wordpress.com/2022/05/31/assoziierte-mitglieder-einer-ewiv-was-man-dazu-wissen-sollte/

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